Sie benötigen Unterstützung bei der Haushaltsplanung, bei der Buchhaltung, beim Jahres- oder Gesamtabschluss Ihrer Gemeinde? Dann sind Sie hier genau richtig.
Gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern entwickeln wir das neue Finanzmanagement des öffentlichen Sektors.
VERWALTUNG & UNTERNEHMEN
Es tut sich etwas im öffentlichen Sektor. Städte, Gemeinden und andere öffentliche Organisationen gehen neue Wege und transformieren ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum neuen öffentlichen Finanzmanagement.
Die Anforderungen an das kommunale Finanz- und Rechnungswesen steigen stetig. Neue gesetzliche Vorgaben, Investitionsprogramme und die Weiterentwicklung der kommunalen Doppik erfordern aktuelles Fachwissen und praxisnahe Lösungen. Auf Grund zahlreicher Anfragen haben wir unser gemeinsames Semiarangebot für in der zweiten Jahreshälfte 2026 erweitert. Die nächsten Seminartermine im Überblick: 08. Juli 2026 Inventuren und Bilanzen (neues Online-Seminar) Ein praxisorientierter Ei
Kommunale Bilanzierung und Buchhaltung für städtebauliche Maßnahmen (Sondervermögen) Wie werden städtebauliche Maßnahmen korrekt bei der Gemeinde bilanziert? Welche Besonderheiten gelten für das Haushalts- und Rechnungswesen? Wie wird die kommunale Buchhaltung für städtebauliche Sondervermögen in Mecklenburg-Vorpommern praktisch umgesetzt? Am 2. Juni 2026 lädt das Kommunale Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern zum Seminar„Bilanzierung und Buchhaltung für städtebauliche Maßn
Die Anforderungen an Kommunen wachsen – umso wichtiger sind effiziente und transparente Finanzprozesse. Das Online-Seminar „Kommunale Doppik 2.0“ der BITEG zeigt praxisnah, wie moderne Haushaltsplanung, Controlling und Buchführung im kommunalen Alltag erfolgreich umgesetzt werden können. Teilnehmende erhalten einen kompakten Einblick in aktuellen Herausforderungen der kommunalen Finanzsteuerung – von der Investitionsplanung über die Mittelbewirtschaftung bis hin zum Jahresabs
Kommunen in Sachsen-Anhalt sollten jetzt genau hinschauen: Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 besteht letztmalig die Möglichkeit, die Eröffnungsbilanz zu berichtigen. Rechtsgrundlage ist § 114 Abs. 7 KVG LSA. Danach können Fehler der Eröffnungsbilanz – insbesondere unzutreffende oder unterlassene Wertansätze – ergebnisneutral korrigiert werden. Die Berichtigung erfolgt dabei systematisch nicht rückwirkend, sondern im jeweils aufzustellenden Jahresabschluss,
Der kommunale Gesamtabschluss gilt als „Königsdisziplin“ der kommunalen Rechnungslegung – liefert er doch ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage einer Kommune inklusive ihrer Beteiligungen. In der Praxis zeigt sich jedoch: erheblicher Aufwand, hohe Komplexität und begrenzter Steuerungsnutzen stehen oft in einem schwierigen Verhältnis. In einigen Bundesländern bestehen Wahlrechte oder Wertgrenzen, die Kommunen von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses bef
Sie arbeiten im kommunalen Finanzwesen oder sind verantwortlich für Haushaltsplanung, Buchhaltung, Bauvorhaben oder Rechnungsprüfung? Dann ist dieses Seminar genau richtig für Sie! Am 05. Mai 2026 findet in Güstrow das praxisorientierte Seminar „Investitionen und Instandhaltung in der Doppik“ statt – und das Beste: Es sind noch freie Plätze verfügbar! Worum geht es? Die korrekte Abgrenzung zwischen Investitionen und laufendem Aufwand ist eine der zentralen Herausforderung