Sie benötigen Unterstützung bei der Haushaltsplanung, bei der Buchhaltung, beim Jahres- oder Gesamtabschluss Ihrer Gemeinde? Dann sind Sie hier genau richtig.
Gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern entwickeln wir das neue Finanzmanagement des öffentlichen Sektors.
VERWALTUNG & UNTERNEHMEN
Es tut sich etwas im öffentlichen Sektor. Städte, Gemeinden und andere öffentliche Organisationen gehen neue Wege und transformieren ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum neuen öffentlichen Finanzmanagement.
Sie arbeiten im kommunalen Finanzwesen oder sind verantwortlich für Haushaltsplanung, Buchhaltung, Bauvorhaben oder Rechnungsprüfung? Dann ist dieses Seminar genau richtig für Sie! Am 05. Mai 2026 findet in Güstrow das praxisorientierte Seminar „Investitionen und Instandhaltung in der Doppik“ statt – und das Beste: Es sind noch freie Plätze verfügbar! Worum geht es? Die korrekte Abgrenzung zwischen Investitionen und laufendem Aufwand ist eine der zentralen Herausforderung
Der Lehrgang „Kommunaler Buchhalter nach NKHR-MV“ des Studieninstituts Mecklenburg-Vorpommern ist im Januar 2026 erfolgreich gestartet. Die Teilnehmenden erwartet eine praxisnahe Qualifizierung, die gezielt auf die Anforderungen des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet ist. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anwendungsfälle, typische Buchungssituationen und die Besonderheiten des kommunalen Haushaltsrechts. Ein erfahrenes Dozenten-Team
Städte und Gemeinden in Deutschland stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Wenn rund 80 Prozent der Ausgaben einer Kommune kaum beeinflussbar sind und gleichzeitig Pflichtaufgaben erfüllt werden müssen, geraten selbst gut geführte Städte in eine dauerhafte Schieflage.
Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung vom 18. Dezember 2025 Mit Gesetz vom 18. Dezember 2025 hat der brandburgische Landtag das 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz sowie die Brandenburgische Kommunalverfassung erneut angepasst. Die Änderungen dienen der weiteren Entlastung der Kommunen bei der Aufarbeitung rückständiger Jahresabschlüsse und schaffen zugleich verbindliche Mindestanforder