Die neue KomHKV - Novellierung der brandenburgischen Doppik 2025
- Lehmitz
- 17. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Jan.
Seit dem 01.01.2025 ist die novellierte Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) für brandenburgische Gemeinden rechtskräftig.
Die Änderungen betreffen vor allem die Haushaltsplanung und die dazugehörigen Haushaltsmuster (VV-KomHKV). Investitionsmaßnahmen dürfen zukünftig ohne Vorausplanung, Investitionsübersichten und konkrete Wirtschaftslichkeitsuntersuchungen nicht mehr in den kommunalen Haushalt aufgenommen werden.
Im Bereich der kommunalen Buchhaltung und Jahresabschluss wurden u.a. die Regelungen zur Behandlung der Pensions- und Beihilferückstellungen und zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) geändert.
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Die neue KomHKV 2025 – die novellierte Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung in Brandenburg:
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